Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weimar beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seitens der Gemeinde Weimar (Lahn) ein Zielabweichungsverfahren zur Löschung des VG 3135 einzuleiten. Bis zur Entscheidung über das Zielabweichungsverfahren durch die Regionalversammlung Mittelhessen sind keine vertraglichen Vereinbarungen zum Wegerecht mit der Firma WPD zu treffen. Der Gemeindevorstand soll zwecks Durchführung notwendiger Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein Planungsbüro beauftragen, um das Vorranggebiet künftig von der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) auszuschließen.
Begründung:
Die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens kann nur durch die Gemeinde Weimar (Lahn) initiiert werden und ist die einzige verbliebene Möglichkeit, die Errichtung von WEA an diesem konfliktbehafteten Standort zu verhindern. Aus Sicht der antragstellenden Fraktionen haben die, im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zum Lückenschluss der B3 im Jahre 2006 identifizierten und gutachterlich festgestellten, Schutzziele in den Teilregionalplänen Energie Mittelhessen 2012 und 2016 keine Berücksichtigung erfahren. Die im Rahmen des anlässlich des Lückenschlusses der B 3 erstellten Umweltverträglichkeitsgutachtens betroffenen Schutzziele erstrecken sich auf die Bereiche Artenschutz, Landschaftsbild sowie der Naherholung und sind von wesentlicher Bedeutung für die Rechtmäßigkeit des damaligen Planfeststellungsverfahrens. Insbesondere führt die Windenergieanlagenhöhe von beabsichtigten 240 Metern zu einer wesentlichen Störung der genannten Schutzziele und ist aus unserer Sicht unbedingt zu korrigieren. Hierzu ist es erforderlich, die notwendigen Planungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes von Seiten der Gemeinde einzuleiten, da bislang eine Korrektur bzw. Heilung der dargestellten Versäumnisse durch das Regierungspräsidium Gießen nicht erfolgt ist bzw. sind.
Stephan Wenz Dr. Nicolas Combé
SPD Fraktionsvorsitzender FDP Fraktionsvorsitzender